1Je Kalendermonat stellt die Sparkasse einen Freibetrag in der abgebildeten Höhe zur Verfügung. Von diesem Freibetrag erfasst werden beleglose und beleghafte Zahlungsvorgänge (siehe Fußnoten 2 und 3), Bargeldeinzahlungen und Bargeldauszahlungen am Schalter in Euro innerhalb des EWR. Nicht genutzte Freibetragsteile können nicht in den Folgemonat übertragen werden.
2Ausführung von beleglosen Zahlungsvorgängen durch Überweisung (einschließlich KWITT-Überweisung und Echtzeit-Überweisung), Ausführung eines Dauerauftrages, Lastschrift, Einsatz der Debitkarte zum Bezahlen, vereinbarungsgemäßer Einzug einer Darlehensrate und Schließfachmietpreis im Auftrag des Zahlers sowie Gutschrift einer Überweisung.
3Ausführung von beleghaften Zahlungsvorgängen durch Überweisung und Scheckeinreichung.
4Ausgenommen Münzrollen, diese werden gesondert berechnet.
Weitere Informationen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis.